Tarife und Unterrichtsbedingungen

Unterrichtsort

Der regelmäßige, wöchentliche Unterricht findet statt in meinem Musikarbeitszimmer in der Lortzingstraße 29, 71640 Ludwigsburg.
Ich unterrichte von Montag bis Donnerstag. Als Alternative zum Präsenzunterricht biete ich Online Unterricht via Skype an.
 

Unterrichtsdauer und -beginn

Eine Unterrichtseinheit dauert je nach Vereinbarung 30, 45 oder 60 Minuten.
 
Kinder betreffend: Der Unterrichtsbeginn für Kinder ist bei mir frühestens ab 7 Jahren möglich (wegen Kraft und Lesekompetenz).
Auch noch bei 10-jährigen Kindern sind 45 oder 60 Minuten Einzelunterricht normalerweise zu lang für deren Konzentrationsfähigkeit.
Dafür empfehle ich 30 Minuten Einzelunterricht.
 

Zahlungsbedingungen

I.) Eine kostenlose, unverbindliche Kennenlernstunde (d.h. ca. 35 - 45 Minuten) zum „Beschnuppern“!
 
II.) In der Kennenlern-Phase (d.h. ca. 6 Unterrichtseinheiten, kann verkürzt werden):
 
Barzahlung pro Unterrichtseinheit (=UE) oder Vorauskasse, brutto für netto, gegen Erhalt einer Rechnung bzw. Quittung.

Einzelunterricht 30 Minuten = 22 EUR/UE
Einzelunterricht 45 Minuten = 29,50 EUR/UE
Einzelunterricht 60 Minuten = 37 EUR/UE
 
III.) Erst nach der Kennenlern-Phase (s.o.) wird dann ein Unterrichtsvertrag abgeschlossen:
 
Zahlungsmodus: Pro Unterrichtsjahr 12 regelmäßige, monatliche Abbuchungen von Ihrem Konto,
brutto für netto, per erteilter Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat).

Einzelunterricht 30 Minuten = 73 EUR pro Monat
Einzelunterricht 45 Minuten = 97 EUR pro Monat
Einzelunterricht 60 Minuten = 121 EUR pro Monat

Unterrichtsvertragsbedingungen: Keine Mindestlaufzeit, aber immer eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende. Der Unterricht findet einmal wöchentlich zum vereinbarten regelmäßigen Fixtermin statt. Es findet kein Unterricht in den amtlichen Schulferien gemäß den Ludwigsburger Schulen statt. Nur vom Gitarrenlehrer verursachte Unterrichtsausfälle werden nachgeholt oder rückvergütet. Alternativ zum Präsenzunterricht ist Online Unterricht via Skype möglich (z.B. bei Krankheit des Schülers bzw. der Schülerin).